Kinder und Jugendliche haben Rechte! |
Im Jugendzentrum Spektrum spielen Kinder- und Jugendrechte eine wichtige Rolle. Jugendliche dürfen bei uns nicht nur mitwirken, mitgestalten und entscheiden oder sagen, was sie sich denken, sondern auch ihr Recht auf Freizeit und Freizeitgestaltung sowie Vieles mehr in Anspruch nehmen.
ABER Kinder- und Jugendrechte gelten eigentlich in ganz Österreich bzw. wurden diese 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention, einem weltweiten Übereinkommen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen, beschlossen (vgl. Kija 2021, o.S.). Die UN-Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien (in der UN-Kinderrechtskonvention wird immer der Begriff „Kind“ verwendet, welcher aber Jugendliche und junge Erwachsene unter 18 Jahren mit einschließt):
„Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.“ (Unicef 2021, o.S.)
Kinderrechte kurz erklärt:
Quelle: https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/
Insgesamt definiert die UN-Kinderrechtskonvention 41 Rechte – die wichtigsten 10 Rechte laut Unicef sind folgende:
„Recht auf freie Meinungsäußerung & Beteiligung
Jedes Kind hat das Recht, in allen Belangen die es betrifft, seine Meinung zu sagen. Diese Meinung muss dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend berücksichtigt werden
Recht auf Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, medizinische Behandlung, ausreichende Ernährung, sauberes Trinkwasser, Schutz vor den Gefahren der Umweltverschmutzung und vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen wie man gesund lebt. Die Staaten sollen zudem sicherstellen das Mütter vor und nach der Entbindung angemessene Gesundheitsversorung erhalten.
Recht auf elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden, es sei denn dies würde das Kindeswohl gefährden. Die Eltern sind veranwortlich für das Kindeswohl. Die Staaten haben sie dabei aber zu unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Kinderbetreuung.
Recht auf gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat das Recht vor Gewalt in jeglicher Form geschützt zu werden. In Österreich ist Gewalt gegen Kinder zudem seit 1989 gesetzlich verboten.
Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
Jedes Kind hat das Recht auf besondere Fürsorge, Betreuung und Förderung, falls es behindert ist (Art. 23). Zudem gelten natürlich auch alle anderen Rechte der KRK uneingeschränkt auch für Kinder mit Behinderung.
Recht auf Spiel & Freizeit
Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, altergemäße, aktive Erholung und freie Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben
Recht auf Gleichheit
Jedes Kind hat das Recht auf alle Rechte, egal wo es lebt, wo es her kommt, welche Hautfarbe oder Religion es hat, welche Sprache es spricht, ob es ein Bub oder Mädchen ist, ob es eine Behinderung hat und ob es arm oder reich ist.
Recht auf Bildung
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Die Grundschule sollte kostenlos sein. Auch weiterführende Schulen und Hochschulen sollten allen entsprechend ihren Fähigkeiten zugänglich sein.
Recht auf Schutz im Krieg & auf der Flucht
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Krieg und auch Kinderflüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe.
Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch in allen Formen und jeglicher Form der Ausbeutung.“ (Unicef 2021, o.S.)
Eine vollständige Aufzählung aller 41 Reche findest du unter: https://unicef.at/fileadmin/media/Infos_und_Medien/Info-Material/Kinderrechte/UNICEF-Kinderrechte-Poster-2019-deutsch.pdf
Leider wurden in Österreich nicht alle Kinderrechte in die Bundesverfassung aufgenommen. Nur eine sehr abgeschwächte Form von 7 Artikeln findet sich in dieser. Diese Verankerung in der Verfassung kann aber nur als erstes Signal gesehen werden und es braucht weiterhin die Bemühungen von verschiedenen Organisationen, um Kinderrechte auch auf politischer Ebene präsent zu machen (vgl. Kija 2021, o.S.).
Du hast Fragen zu den Kinderrechten oder benötigst eine rechtliche Auskunft? Dann empfehlen wir dir die Experten von der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu kontaktieren:
Homepage: www.kija.steiermark.at
E-mail: kija@stmk.gv.at
Wir als Jugendzentrum Spektrum schreiben uns weiterhin auf die Fahnen: Kinder und Jugendliche haben Rechte! Sie dürfen und müssen sich dieser Rechte bewusst sein und diese auch in Anspruch nehmen können!
Kija (2021): In: https://www.kija.steiermark.at/cms/ziel/153601989 [20.07.2021].
Unicef (2021): In: https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/ [20.07.2021]